BENUTZERREGELN
& SICHERHEIT

Sicherheitsbelehrung

Die Sicherheitsbelehrung dient einem unfallfreien Boulderspass. Die Belehrung muss beim Ersteintritt der HotzenBlock Boulderhalle gelesen und unterzeichnet werden.

  • Stets die Sturzräume der bouldernden Personen beachten und unbedingt freihalten.
  • Es dürfen keine harten Gegenstände am Körper getragen werden. Z.B. Magnesiabeutel, Schlüssel, Nagelfeile etc. müssen außerhalb des Boulderbereichs abgelegt werden. 
  • Der Boulderbereich ist frei zu halten. Es dürfen keine Trinkflaschen, Rucksäcke etc. auf die Matten gelegt werden.
  • Bei benachbarten Bouldern ist der Sturzraum des Ersteinsteigers stets freizuhalten. Zweiteinsteiger müssen dies auch schon vor dem Losklettern beachten. 
  • Festgestellte Mängel, z.B. sich drehende Griffe, müssen dem Hallenpersonal gemeldet werden.
  • Der Boulderbereich wird nicht zum Spielen und Rennen genutzt.
  • Die Eltern sind dafür zuständig, ihren Kindern die Sicherheitshinweise zu erklären und auf deren Einhaltung zu achten.
  • Um das Verletzungsrisiko zu minimieren ist es nötig sich vor dem Bouldern aufzuwärmen.
  • Es empfiehlt sich nicht zu bouldern, wenn Überlastungsprobleme oder andere Verletzungen bestehen.

Benutzerregeln

Das Benutzerreglement ist online und in der HotzenBlock Boulderhalle einsehbar.

Allgemein
Die HotzenBlock gGmbH kann das Benutzerreglement sowie die Hallenregeln jederzeit ändern. Die aktuellen Dokumente sind auf der Homepage abrufbar.

Die Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen.

Es darf bis 5 Minuten vor Schließung der Halle gebouldert werden. Der HotzenBlock muss spätestens bei Hallenschließung verlassen werden.

Sicherheit
Das Hallenpersonal ist weder verpflichtet noch in der Lage ihre Kunden jederzeit auf korrektes Verhalten zu prüfen. Das Hallenpersonal ist jedoch berechtigt bei Fehlverhalten einzuschreiten und bei sicherheitsgefährdendem Verhalten Personen aus der Halle zu weisen. Jedem Hallenbenutzer ist das selbständige Bouldern nur gestattet, wenn er über die erforderlichen Sicherheitskenntnisse verfügt. Als Sicherheitsstandard gilt hierfür die Sicherheitsbelehrung HotzenBlock. Diese muss beim erstmaligen Besuch der Halle gelesen und unterzeichnet werden. Bei Unklarheiten hilft das Hallenpersonal gerne weiter. Alle Benutzer nehmen Rücksicht aufeinander und unterlassen alles, was Dritte oder sie selbst gefährden könnte. Bouldern unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss ist strikt verboten. An der Boulderanlage dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Festgestellte Mängel, z.B. sich drehende Griffe, müssen dem Hallenpersonal gemeldet werden. Die Hallenbenutzer sind sich bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter großer Belastung drehen oder sogar brechen und herunterfallen können. Sie tragen hierfür das Verletzungsrisiko selbst.

Kinder / Jugendliche
Personen unter 18 Jahren dürfen die Boulderhalle normalerweise nur in Begleitung einer volljährigen Person benutzen. Diese Begleitperson trägt die volle Verantwortung. Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen die Halle ohne Begleitung einer volljährigen Person benutzen, sofern der gesetzliche Vertreter die Einverständniserklärung des Jugendlichen ebenfalls unterzeichnet hat. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Boulderbereich nur benützen, wenn sie von einer volljährigen Person permanent beaufsichtigt werden. Im Boulderbereich darf eine Aufsichtsperson max. 2 Kinder beaufsichtigen. Eine Ausnahme besteht hier für ausgebildete Kursleiter.

Ordnung / Hygiene
Aus lufthygienischen Gründen ist auf zu exzessiven Magnesiagebrauch zu verzichten. Wir empfehlen Magnesiabälle. Die Boulderhalle ist sauber zu halten. Abfälle gehören in die entsprechenden Behälter. Es ist untersagt im Boulderbereich zu essen und zu trinken.

In der Boulderhalle darf nicht geraucht werden. Barfuss Bouldern und Gehen ist aus Hygienegründen nicht erlaubt. Es darf nur mit Kletterschuhen oder sauberen Hallenturnschuhen geklettert werden. Die Garderobenschränke müssen beim Verlassen der Halle geräumt und das Schloss entfernt werden. Abgeschlossene Schränke werden nach Türschließung vom Personal geöffnet.

Sonstiges
Für Filmaufnahmen und Fotografien zu kommerziellen Zwecken ist bei der Geschäftsleitung eine Erlaubnis einzuholen.

Aktuelle Auslastung